Steuer auf Zufallsgewinne kommt

Energieunternehmen sind die großen Profiteure der Krise. Nun sollen sie auch etwas zur Bekämpfung dieser Krise beitragen. Die Regierung hat für Gas- und Ölkonzerne eine Zufallsgewinnabgabe beschlossen, für Stromproduzenten kommt ein Preisdeckel. Zwei bis vier Milliarden Euro soll das der Staatskasse bringen.

Die Preise steigen und steigen. Im Oktober ist die Inflation auf elf Prozent geklettert. Für immer mehr Menschen bedeutet das eine enorme Belastung. Während sie darum kämpfen, über die Runden zu kommen, profitieren speziell Energieunternehmen von den hohen Preisen. Sie machen höhere Gewinne, weil der Angriffskrieg Wladimir Putins auf die Ukraine die Energiepreise in die Höhe treibt. Diese Zufallsgewinne werden künftig in Österreich besteuert. Eine Maßnahme, die gerecht ist. Denn, wer von der Krise profitiert, soll sich auch daran beteiligen, diese zu bewältigen.

Zufallsgewinne werden mit 40 Prozent besteuert

Im Kern sind es zwei Steuern, die nun im Nationalrat beschlossen wurden. Einerseits die Zufallsgewinnabgabe, die auf Gas- und Ölkonzerne abzielt. Dafür wird berechnet, welchen Gewinn das betroffene Unternehmen zwischen 2018 und 2021 durchschnittlich erwirtschaftet hat. Wenn der Gewinn ab Juli 2022 mehr als 20 Prozent höher liegt als dieser Durchschnittswert, muss das Unternehmen 40 Prozent dieses Zufallsgewinns abgeben. Eine Ausnahme gibt es für Unternehmen, die nachweislich in Erneuerbare Energien investieren. Für sie reduziert sich der Steuersatz auf 33 Prozent. Zusätzlich muss das betroffene Unternehmen für die Zufallsgewinne die volle Körperschaftssteuer von 24 bzw. 25 Prozent zahlen. Das bedeutet, dass die Zufallsgewinne mit bis zu 65 Prozent besteuert werden können.

Deckel bei Strompreisen

Die Stromkonzerne profitieren von den hohen Gaspreisen. Denn dadurch wird auch der Strompreis an der Börse in die Höhe getrieben. Der Strompreis richtet sich nämlich nach dem teuersten Kraftwerk. Das heißt, selbst wenn mit Erneuerbaren Energien günstig Strom produziert wird, kostet der trotzdem so viel wie Strom, der aus teurem Gas produziert wurde. Daher hat der Nationalrat neben der Zufallsgewinnabgabe einen Preisdeckel für Stromkonzerne beschlossen. Kostet eine Megawattstunde Strom mehr als 140 Euro, werden vom Erlös daraus 90 Prozent abgezogen.  Für Betriebe, die in Erneuerbare Energien investieren, wird der Preisdeckel bei 180 Euro eingezogen.

EU-Verordnung gibt Rahmenbedingungen vor

Vorreiter sind Italien, Spanien, Ungarn und Großbritannien. Sie begrenzen die Zufallsgewinne bereits seit längerem. Anfang Oktober haben sich die EU-Mitgliedsstaaten auf eine Übergewinnsteuer geeinigt. Sie gibt die rechtlichen Rahmenbedingungen vor, die einzelnen Mitgliedsstaaten können sie strenger ausgestalten. Österreich hat das getan. Unter anderem ist die Zufallsgewinnabgabe höher. Laut EU-Verordnung muss diese bei mindestens 33 Prozent liegen.

Einnahmen sollen Entlastungspakete finanzieren

In Österreich wird die Zufallsgewinnabgabe rückwirkend mit 1. Juli 2022 gelten, der Strompreisdeckel ab 1. Dezember 2022. Die Maßnahmen sollen bis Ende 2023 gelten. Die Regierung rechnet damit, dass der Staat durch diese Abgaben zwei bis vier Milliarden Euro einnehmen wird. Das Geld wiederum soll für die Entlastung der Bürger:innen verwendet werden. Zum Beispiel für die Finanzierung der Stromkostenbremse.

Über die/den Autor:In

Nicole Frisch
Nicole Frisch
Nicole studiert Politikwissenschaft und Internationale Entwicklung an der Universität Wien. Das Ziel: Die Weltpolitik verstehen – und das Verstandene mit möglichst vielen Menschen teilen. Ihren Weg in den Journalismus hat sie über die NÖN gefunden. Ihre Schwerpunkte sind soziale Gerechtigkeit, Menschenrechte, Migration und Vergangenheitspolitik.

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