Entlastung: Maßnahmen im Überblick

Um die massive Teuerung in Österreich abzufedern, gibt es mittlerweile eine Fülle an Unterstützungen. FREDA hat die wichtigsten Maßnahmen in einem Überblick zusammengefasst.

Energie, Treibstoff und Lebensmittel sind empfindlich teuer geworden. Die Inflation in Österreich steigt im August auf satte 9,1 Prozent. Und Wirtschaftsexpert:innen sind sich einig: Die hohen Teuerungsraten werden uns noch länger begleiten.

Mit zahlreichen Maßnahmen möchte die Bundesregierung die gestiegenen Lebenshaltungskosten abfedern. Über 30 Milliarden Euro werden dabei für die verschiedenen Antiteuerungshilfen bereitgestellt. Im Verhältnis so viel wie kaum in einem anderen europäischen Land. Damit soll gewährleistet werden, dass auch für Menschen mit geringem Einkommen das tägliche Leben leistbar bleibt. Das soll nicht zuletzt auch die Kaufkraft erhalten und die Wirtschaft während der Krise stärken. Viele der beschlossenen Maßnahmen werden jedoch auch weit über die aktuelle Teuerungswelle hinauswirken.

1. Klimabonus und Antiteuerungsbonus

Alle erwachsenen Menschen in Österreich bekommen eine Einmalzahlung von 500 Euro. Das Geld bekommt man bis Anfang Oktober automatisch aufs Konto überwiesen, ein Antrag ist dafür nicht notwendig. Ausbezahlt wird an alle, die zum Stichtag am 3. Juli 2022 seit 183 Tagen in Österreich gelebt haben. Ein zweiter Stichtag ist für Ende Dezember geplant. Die 500 Euro setzen sich aus dem Klimabonus und dem Antiteuerungsbonus zusammen.

Den Klimabonus erhöht die Regierung für das Jahr 2022 auf 250 Euro – und zwar unabhängig vom Wohnort. Hinzu kommen noch einmal 250 Euro Antiteuerungsbonus. Kinder unter 18 Jahren erhalten sowohl beim Klimabonus als auch beim Anti-Teuerungsbonus die Hälfte der Summe. Das macht 250 Euro pro Kind.

2. Stromkostenbremse

Ab 1. Dezember bekommen Haushalte ihren Grundbedarf an Strom zu Vorkrisen-Preisen. Den Grundbedarf setzt die Regierung bei 80 Prozent des Durchschnittsverbrauchs eines Haushalts an. Das sind pro Jahr maximal 2.900 Kilowattstunden. Bis zu dieser Grenze zahlen die Verbraucher:innen zehn Cent pro Kilowattstunde. Verbraucht ein Haushalt mehr als 2.900 Kilowattstunden Strom im Jahr, muss er den darüberhinausgehenden Verbrauch zu den aktuellen Marktpreisen bezahlen.

So will die Regierung erreichen, dass Haushalte trotz der Unterstützung sparsam mit Strom umgehen. Ein Antrag für die Stromkostenbremse ist nicht notwendig. Die Verbraucher:innen bekommen ab Inkrafttreten automatisch die verringerte Stromrechnung zugeschickt. Eine Entlastung von bis zu 500 Euro im Jahr soll die Stromkostenbremse für Haushalte bringen.

3. Teuerungsausgleich für bedürftige Personen

Bestimmte Personen mit niedrigem Einkommen bekommen automatisch eine weitere Einmalzahlung von 300 Euro. Die Auszahlung läuft bereits und soll Ende September abgeschlossen sein. Das Geld kommt zusammen mit der jeweiligen Leistung, also beispielsweise mit dem AMS-Geld. Diesen Teuerungsausgleich bekommen:

  • Bezieher:innen von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sozialhilfe und Mindestsicherung
  • Studierende, die Studienbeihilfe beziehen oder ein Studienabschluss-Stipendium oder ein Mobilitätsstipendium erhalten
  • Menschen, die Anspruch auf volles Krankengeld, Umschulungsgeld und Reha-Geld haben
  • Pensionist:innen, die Mindestpension beziehen (Ausgleichszulage)

4. Sonder-Familienbeihilfe

Im August haben Familien einmalig eine zusätzliche Sonder-Familienbeihilfe von 180 Euro pro Kind bekommen. Das Geld wurde automatisch gemeinsam mit der regulären Familienbeihilfe im August ausbezahlt.

5. Teuerungsabsetzbetrag für Geringverdiener:innen

Personen mit einem monatlichen Bruttogehalt von 1.060 Euro bis 1.800 Euro profitieren von einem Teuerungsabsetzbetrag von 500 Euro. Dieser Teuerungsabsetzbetrag wird im Rahmen der Arbeitnehmer-Veranlagung für das Jahr 2022 automatisch berücksichtigt, wenn die Voraussetzungen dafür vorliegen. Auch Menschen mit einem Einkommen über 1.800 Euro können einen niedrigeren Teuerungsabsetzbetrag geltend machen. Voraussetzung für eine Berücksichtigung des Teuerungsabsetzbetrag ist eine ausgefüllte Arbeitnehmer-Veranlagung.

Absetzbeiträge vermindern die Einkommenssteuer und können gegebenenfalls zu Gutschriften führen. Diese Gutschriften werden nach Bearbeitung der Veranlagung im Frühling 2023 ausbezahlt.

6. Erhöhung des Familienbonus Plus und des Kindmehrbetrags

Die Regierung erhöht auch zwei weitere Steuerabsetzbeträge, die insbesondere Familien entlasten sollen.

Der Familienbonus Plus hat bisher die Steuerlast der Eltern um bis zu 1.500 Euro reduziert, ab 30. September erhöht die Regierung den Bonus auf 2.000 Euro. Wie beim Teuerungsabsetzbetrag erhält man den Betrag im Zuge der Arbeitnehmer-Veranlagung.

Eltern, die zu wenig oder gar keine Lohn- oder Einkommenssteuer zahlen, erhalten statt des Familienbonus den Kindermehrbetrag in Höhe von 550 Euro pro Kind. Auch hier gilt: Die Summe wird bei der Arbeitnehmer-Veranlagung automatisch berücksichtigt.

7. Außerordentliche Einmalzahlung für Pensionist:innen

Bezieher:innen kleiner und mittlerer Pensionen erhalten im September eine Einmalzahlung von bis zu 500 Euro. Die Höhe des Betrags wird automatisch berechnet und vom Pensionsversicherungsträger mit der regulären Pension überwiesen.  Bei einer Pension zwischen 1.200 Euro und 1.800 Euro brutto pro Monat werden die vollen 500 Euro fällig. Bei Pensionen darüber sinkt die Einmalzahlung bis zu einem Einkommen von monatlich 2.250 Euro brutto.

8. Anpassung der Sozialleistungen an die Inflation

Sozialleistungen werden ab 1. Jänner 2023 automatisch Jahr für Jahr inflationsangepasst. Und zwar in der Höhe, in der die Preise auch tatsächlich im Jahresschnitt gestiegen sind. Das Österreichische Institut für Wirtschaftsforschung (WIFO) errechnet für den Zeitraum Juni 2021 bis Juli 2022 eine Erhöhung von 5,2 Prozent. Daran angepasst werden zukünftig:

  • Familienbeihilfe
  • Kinderbetreuungsgeld
  • Familienzeitbonus
  • Mehrkindzuschlag
  • Kinderabsetzbetrag
  • Schülerhilfe
  • Kranken-, Rehabilitations- und Wiedereingliederungsgeld
  • Umschulungsgeld
  • Schulstartgeld (ab August 2023)
  • Studienbeihilfe (ab September 2023)

Die Sozialhilfe wird wie bisher im Rahmen der Pensionserhöhung automatisch angehoben.

9. Anpassung der Steuergrenzen an die Inflation

Ab 1. Jänner 2023 hebt die Bundesregierung jährlich die Steuergrenzen an. Ähnlich wie bei den Sozialleistungen hat man sich dabei an der Inflation orientiert, übernimmt die Teuerungsrate aber nicht eins zu eins wie bei den Sozialleistungen. Diese Maßnahme beendet die sogenannte kalte Progression (siehe unten).

Wie viel Einkommenssteuer wir zahlen, hängt davon ab, wie viel wir im Jahr verdienen. Jemand mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von 65.000 Euro zahlt mehr Steuern als jemand, der 30.000 Euro im Jahr verdient. Wie viel wir tatsächlich an den Staat abgeben müssen, sehen wir an den Steuerklassen. Ein Jahreseinkommen unter 11.000 Euro ist derzeit steuerfrei. Einkommen von 11.000 bis 18.000 Euro werden zum Beispiel mit 20 Prozent versteuert. Eben diese Grenzen werden nun jedes Jahr aufs Neue erhöht.

Um wie viel, hängt von der Inflation ab. Die meisten Steuerklassen werden um zwei Drittel der jeweiligen Teuerung angehoben, für 2023 entspricht das 3,47 Prozent. Mit dem verbleibenden Drittel wird gezielt dort entlastet, wo es gerade am dringendsten gebraucht wird. Zum Beispiel bei den zwei niedrigsten Tarifstufen. Die werden sogar um 6,3 Prozent angehoben. Die höchste Steuerklasse ist von den Maßnahmen ausgeklammert. Darunter fallen Bruttojahreseinkommen von über eine Million Euro.

Ab 2023 gelten folgende Steuergrenzen:

  • Steuerfrei: Einkünfte bis 11.693 Euro (+ 6,3 Prozent)
  • 20 Prozent: Einkünfte von 11.693 bis 19.134 Euro (+ 6,3 Prozent)
  • 30 Prozent: Einkünfte von 19.134 bis 32.075 Euro (+ 3,47 Prozent)
  • 41 Prozent: Einkünfte von 32.075 bis 62.080 Euro (+ 3,47 Prozent)
  • 48 Prozent: Einkünfte von 62.080 bis 93.120 Euro (+ 3,47 Prozent)
  • 50 Prozent: Einkünfte von 120 bis 1.000.000 Euro (+ 3,47 Prozent)
Das bedeutet kalte Progression

Die Steuergrenzen – also jene Grenzen, ab der wir mit unserem Gehalt in eine höhere Steuerklasse rutschen – waren bisher starr. Und das kommt einer schleichenden Steuererhöhung gleich. Denn die meisten Gehälter werden jedes Jahr angehoben. Damit rücken Arbeitnehmer:innen Stück für Stück in höhere Steuerklassen vor. Die Folge: Von einer Erhöhung ihres Bruttogehaltes bleiben ihnen netto letztendlich weniger übrig. Diesen Effekt nennt man kalte Progression. „Kalt“ soll dabei zum Ausdruck bringen, dass der Staat für diese steuerlichen Mehreinnahmen nicht aktiv handelt. Also zum Beispiel Steuern erhöht, um mehr Einnahmen zu bekommen. Ein Fehler im System, der mit 2023 behoben ist.

10. Pensionserhöhungen 2023

Die meisten Pensionen steigen 2023 wegen der Teuerungen deutlich stärker als normal. Die Erhöhungen sind gestaffelt nach Pensionshöhe.

Mindestpensionist:innen mit Anspruch auf Ausgleichszulage bekommen 10,2 Prozent mehr Pension. Ihre Monatspension wird mit 7,8 % deutlich stärker erhöht als die Jahresinflation. Zusätzlich gibt es 2,4 % der Netto-Jahrespension in Form einer Direktzahlung.

Um 8,2 % steigen gut zwei Drittel aller Pensionen. Für diese mittleren Pensionen gibt es zusätzlich zur „normalen“ Erhöhung von 5,8 % ebenfalls eine Direktzahlung von 2,4 % der Jahrespension.

Alle höheren Pensionen bekommen eine Staffelung. Zusätzlich zur normalen Erhöhung von 5,8 % gibt für Pensionen ab 1.890 Euro maximal 500 Euro Direktzahlung, die schrittweise abnimmt bis zu einer Höchstpension von 2.363 Euro.

11. Wohn- und Heizkostenzuschuss + Wohnschirm

Ab 1. Jänner 2023 gibt es eine zusätzliche Unterstützung beim Wohnen und Heizen. Das hat der Ministerrat Mitte Dezember beschlossen. Der Zuschuss ist für Personen mit geringem Einkommen vorgesehen.

Zu rechnen ist mit einer Summe zwischen 200 bis 400 Euro, wobei die genaue Höhe und die Voraussetzungen für den Erhalt des Zuschusses sind von Bundesland zu Bundesland verschieden sind. Der Bund überlässt die Abwicklung der Zuschüsse den Bundesländern, damit die bestmöglich auf die regionale Situation eingehen können. In einem Bundesland wird der Bedarf an Mietkostenzuschuss höher sein. In einem anderen Bundesland kann der Schwerpunkt auf einem höheren Heizkostenzuschuss mit einem ausgeweiteten Kreis an Empfänger:innen liegen. Um den Zuschuss zu bekommen, ist aber in jedem Fall ein Antrag mit Einkommensnachweis notwendig. 450 Millionen Euro nimmt die Regierung dafür in die Hand. Das Geld für die Hilfe kommt aus der Besteuerung von Zufallsgewinnen von Energieunternehmen.

Weitere 50 Millionen Euro fließen in den Wohnschirm. Der sorgt dafür, dass Menschen mit Rückständen bei der Miete oder den Betriebskosten ihre Wohnung behalten können. Eine Maßnahme, die armutsbetroffene Menschen in den nächsten Jahren vor der Wohnungslosigkeit bewahren soll.

(Artikel-Update vom 14.12.22)

Über die/den Autor:In

Markus Englisch
Markus Englisch
Markus studierte TV- und Medienproduktion in Wien. Sein größter Antrieb als Journalist ist es, die Klimakrise für alle Menschen begreifbar zu machen. Zuletzt war er als Redakteur bei PULS 4 tätig und leitete das Nachhaltigkeitsmagazin KLIMAHELDiNNEN.

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