Anschluss für alle: Jetzt kann jeder eine E-Ladestelle haben

E-Auto laden in der Wohnhausgarage? Bisher konnten einzelne Nachbar:innen in einem Mehrparteienhaus die Errichtung von E-Ladestellen de facto blockieren. Eine Gesetzesnovelle hat das mit Jahresbeginn geändert. Mit dem Right-to-Plug hat nun jeder das Recht zum Saft laden. FREDA erklärt, was das konkret bedeutet.

Familie Bauer hat eine Eigentumswohnung in einem Wohnhaus mit Garage. Für ihren Arbeitsweg braucht die Familie ein eigenes Fahrzeug. Um klimafreundlicher von A nach B zu kommen, soll das neue Fahrzeug mit Strom fahren. Doch daraus wird nix! Das Problem: Familie Mayer aus dem ersten Stock. Sie sagt Nein zur E-Ladestelle in der gemeinsamen Garage. Das Problem von Familie Bauer: Ohne Strom kein E-Auto! Sie entscheiden sich wieder für einen Verbrenner.

Wenn der Nachbar nein sagt

Diese Geschichte ist frei erfunden. Aber so oder so ähnlich ist das in Österreich öfter passiert. Ohne die aktive Zustimmung einer Mehrzeit der Hausparteien war der Bau einer E-Ladestelle nicht möglich. Das war in vielen Fällen ein de facto Veto-Recht gegen nachhaltige Mobilität der eigenen Nachbarn:innen. Seit der Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes am 1. Jänner 2022 ist nun vieles unkomplizierter:

  • Wer eine Einzel-Ladestation errichten will, muss künftig nur die anderen Parteien schriftlich darüber informieren. Gibt es keinen wohlbegründeten Einspruch, kann es losgehen. Wenn sich doch jemand dagegen ausspricht, dann kann man immer noch gerichtlich die „Zustimmung ersetzen“ lassen, wie es im juristischen Fachjargon heißt – und zwar einfacher und mit besseren Erfolgschancen als bisher.
  • Wer mehrere Ladestationen gemeinsam mit anderen Parteien im Haus einrichten will, aber noch keine Mehrheit unter den Eigentümer:innen hat, kann sich in Zukunft zu einer sogenannten „E-Mobilitätsgemeinschaft“ zusammenschließen.
  • Allerdings: Für Ladestationen mit mehr als 3,7 kW (einphasig) oder mehr als 5,5 kW (dreiphasig) gilt in beiden Fällen weiterhin, dass man die aktive Zustimmung der Mehrheit der Parteien benötigt.
Ein Stein weniger am Weg zur Mobilitätswende

Um unsere Klimaziele zu erreichen, müssen wir den Co2-Ausstoß im Verkehr bis 2030 zumindest um ein Drittel reduzieren. Denn der Verkehr allein ist für fast die Hälfte aller Emissionen verantwortlich. Mit dem Right-to-plug rückt dieses Ziel ein kleines Stück näher. Das sieht die E-Wirtschaft ähnlich und begrüßt die Gesetzesnovelle. Barbara Schmidt, Generalsekretärin von Oesterreichs Energie, sieht in den neuen Regeln einen „wesentlichen Beitrag zur Erreichung unserer Energie- und Klimaziele“.

 

Über die/den Autor:In

Markus Englisch
Markus Englisch
Markus studierte TV- und Medienproduktion in Wien. Sein größter Antrieb als Journalist ist es, die Klimakrise für alle Menschen begreifbar zu machen. Zuletzt war er als Redakteur bei PULS 4 tätig und leitete das Nachhaltigkeitsmagazin KLIMAHELDiNNEN.

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