Die Regierung hat sich auf höhere Strafen für die Darstellung von Kindesmissbrauch geeinigt. Damit reagiert die türkis-grüne Koalition auf die Causa rund um den Schauspieler Florian Teichtmeister, der sich wegen Besitzes von kinderpornografischem Material vor Gericht verantworten muss. Vorgesehen sind höhere Strafen sowohl für den Besitz von derartigem Material, als auch für die Herstellung und Verbreitung.
Die Strafe für den Besitz von pornografischen Darstellungen mündiger minderjähriger Personen wird demnach von bisher bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf bis zu zwei Jahre erhöht. Bei unmündigen minderjährigen Personen wird die Strafe von bisher bis zu zwei Jahren auf bis zu drei Jahre erhöht. Auch der Besitz einer „Vielzahl von Darstellungen“ soll zu höheren Strafen führen, wonach dieser Begriff aber erst definiert werden muss.
Bis zu 10 Jahr Haft
Wer eine Vielzahl von pornografischen Darstellungen einer minderjährigen Person herstellt oder einem anderen anbietet, soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft werden. Bisher waren dies bis zu zwei Jahre. Bei jenen Personen, die dies zum Zweck der Verbreitung machen, wird die Mindeststrafdrohung von sechs Monaten auf ein Jahr erhöht. Erfolgt die Herstellung einer Vielzahl von Darstellungen einer minderjährigen Person explizit zum Zweck der Verbreitung, beträgt der Strafrahmen ein Jahr bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe.
Opferschutz wird ausgebaut
Neben den strafrechtlichen Sanktionen werden auch der Opferschutz ausgebaut und andere Maßnahmen gesetzt, etwa bei der polizeilichen Arbeit. Geplant ist zudem eine ressortübergreifende Kinderschutzkampagne, die das Wissen und Bewusstsein von Kindern stärken und ihnen zeigen soll, wo sie Hilfe bekommen. Kinder müssen wissen, was ihre Rechte sind und was ein Übergriff ist, und an wen sie sich wenden können. Zur Hilfe und Unterstützung für Opfer von Kindesmissbrauch sollen etwa die Familienberatungsstellen zusätzliche finanzielle Mittel bekommen. Ausgebaut werden soll auch die psychosozialen Nachbetreuung.
Keine Verharmlosung von Missbrauch
Die Regierung betonte außerdem, dass der Missbrauch von Kindern und die Darstellung dessen nicht verharmlost werden darf. Daher soll es auch eine sprachliche Anpassung der Straftaten geben. Justizministerin Alma Zadic (Grüne) hob hervor, dass man die Begriffe im Gesetz ändere, denn „Kinderpornografie“ sei „verharmlosend“. Es handle sich nicht um eine freiwillige Entscheidung, sondern es gehe immer um die Darstellung von sexuellem Missbrauch von Kindern. Jeder, der sich das anschaue, nehme in Kauf, dass Kinder missbraucht und vergewaltigt werden. Für die Darstellung von Kindesmissbrauch hat sich international der Begriff CSAM (child sexual abuse material) durchgesetzt. (Red/APA)