Endlich: Alle haben das Recht zum Saft-Laden
Bisher konnten einzelne Parteien einen Beschluss pro E-Ladestellen in Wohnhäusern de facto blockieren. Mit dem “Right to Plug” ist das Verfahren nun für viele um Vieles einfacher. Das erleichtert uns allen den Weg in Richtung E-Mobilität … und den Weg zu unseren Klimazielen für 2030.
Ist das fair, wenn eine Haus-Partei alle anderen in der E-Mobilität blockieren darf? Nein, natürlich nicht. Bisher war das aber genau so: Damit man zum Beispiel in der Garage eines Mehr-Parteien-Wohnhauses eine Ladestelle für E-Autos einrichten durfte, brauchte man bisher die Mehrheit der Parteien. Allerdings eine aktive Zustimmung. Das heißt: Oft konnte eine einzelne Partei, der Benzinbruder von nebenan oder die Grantlerin aus dem ersten Stock, so eine Ladestelle blockieren, wenn sich nicht genügend Parteien im Haus an der Abstimmung beteiligt haben. Das war in vielen Fällen de facto ein Veto-Recht gegen E-Mobilität der anderen.
Denn wenn wer im eigenen Haus keinen E-Anschluss einrichten darf, steht letztlich vor der Entscheidung: umziehen (und im Fall der Fälle die Wohnung verkaufen) oder aufs E-Auto verzichten. Das ändert sich jetzt: Seit 1. Jänner 2022 gilt das “Right to Plug”, also salopp gesagt: das Recht auf eine eigene Steckdose!
Right to Plug bedeutet:
- Wer eine Einzel-Ladestation einrichten will, muss künftig nur die anderen Parteien (schriftlich!) darüber informieren. Legt niemand ein Veto ein, dann kann es losgehen. Wenn sich doch jemand dagegen ausspricht, dann kann man immer noch gerichtlich die “Zustimmung ersetzen” lassen, wie es im juristischen Fachjargon heißt – und zwar einfacher und mit besseren Erfolgschancen als bisher.
- Wer mehrere Ladestationen gemeinsam mit anderen Parteien im Haus einrichten will, aber noch keine Mehrheit unter den Eigentümer*innen hat, kann sich in Zukunft zu einer sogenannten „E-Mobilitätsgemeinschaft“ zusammenschließen.
- Achtung: Für Ladestationen mit mehr als 3,7 kw (einphasig) oder mehr als 5,5 kw (dreiphasig) gilt in beiden Fällen weiterhin, dass man die aktive Zustimmung der Mehrheit der Parteien benötigt.
Diese neuen Regeln gelten seit 1. Jänner 2022. Und sie sind nicht nur ein echter “Game-Changer” für die Einzelne oder den Einzelnen – sondern für das ganze Land. Denn um unsere Klimaziele zu erreichen, müssen wir die CO2-Abgase im Verkehr bis 2030 um ein Drittel reduzieren. Denn der Verkehr allein ist für fast die Hälfte aller Emissionen (außerhalb des Emissionshandels) verantwortlich. Und die E-Wirtschaft ist happy: Barbara Schmidt, die Generalsekretärin von Oesterreichs Energie, der Interessensvertretung der gesamten E-Wirtschaft sieht im Right to Plug einen “wesentlichen Beitrag zur Erreichung unserer Energie- und Klimaziele”.






